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   FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00   

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https://dejure.org/2002,15962
FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00 (https://dejure.org/2002,15962)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 2 K 34/00 (https://dejure.org/2002,15962)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 2 K 34/00 (https://dejure.org/2002,15962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksentnahme aus geduldetem Betriebsvermögen; Keine Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs nach Veräußerung und Verpachtung der bewirtschafteten Flächen; Bewirtschaftung des zum Hof gehörenden Gartens ausreichend für eine landwirtschaftliche Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks zum Privatvermögen ohne ausdrückliche Erklärung oder Entnahmehandlung; Einkommensteuer 1994 und 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks zum Privatvermögen ohne ausdrückliche Erklärung oder Entnahmehandlung - Einkommensteuer 1994 und 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 755
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Denn auch bei einem Landwirt, der seinen Gewinn nicht nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) ermittelt, bleibt das landwirtschaftlich genutzte Grundvermögen durch Nutzungsänderung sogenanntes geduldetes Betriebsvermögen, es sei denn, dass eine eindeutige nach außen hin erkennbare Entnahmehandlung vorliegt (vgl. Urteil des BFH vom 4. November 1982 IV R 159/79, BStBl II 1983, 448).

    Aufgegeben wurde der landwirtschaftliche Betrieb schließlich auch nicht durch die Vermietung der restlichen Feldgrundstücke, die dadurch noch nicht ohne weiteres zwangsweise zum Privatvermögen wurden, sondern mangels einer Entnahmehandlung oder Erklärung "geduldetes" Betriebsvermögen geblieben sind, was auch bei einem Landwirt, der keine Bücher führt, möglich ist (BFH in BStBl II 1983, 448).

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Denn die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs setzt keine Mindestgröße oder Mindestausstattung voraus (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhof - BFH - vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 430, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).

    Auch wenn nach einer Betriebsverkleinerung - wie hier zunächst nach der (Teil-) Übertragung auf den Ehemann der Klägerin und sodann durch die Veräußerung des Weinbergs - eine ertragbringende Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, bedeutet dies allein noch keine Betriebsaufgabe (vgl. Urteile des BFH vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 431, vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592, vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Denn die Annahme eines landwirtschaftlichen Betriebs setzt keine Mindestgröße oder Mindestausstattung voraus (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhof - BFH - vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 430, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).

    Auch wenn nach einer Betriebsverkleinerung - wie hier zunächst nach der (Teil-) Übertragung auf den Ehemann der Klägerin und sodann durch die Veräußerung des Weinbergs - eine ertragbringende Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, bedeutet dies allein noch keine Betriebsaufgabe (vgl. Urteile des BFH vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 431, vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592, vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).

  • BFH, 24.11.1994 - IV R 53/94

    Beurteilung einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Auch wenn nach einer Betriebsverkleinerung - wie hier zunächst nach der (Teil-) Übertragung auf den Ehemann der Klägerin und sodann durch die Veräußerung des Weinbergs - eine ertragbringende Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, bedeutet dies allein noch keine Betriebsaufgabe (vgl. Urteile des BFH vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 431, vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592, vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).

    Im Übrigen werden die betrieblichen Wirtschaftsgüter eines landwirtschaftlichen Betriebs auch bei einem Übergang zur Liebhaberei allein dadurch noch nicht zum Privatvermögen; vielmehr bedarf es auch hier einer besonderen Entnahmehandlung oder Entnahmeerklärung bzw. Betriebsaufgabenerklärung (vgl. BFH-Urteile in BStBl 1982, 381; 1993, 430; BFH/NV 1995, 592).

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Für diesen Fall kommt die Annahme einer Liebhaberei nicht in Betracht; sie wäre nur ab dem Zeitpunkt möglich gewesen, ab dem freiwillig zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen worden wäre (vgl. Urteile des BFH vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BStBl II 1986, 808, vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BStBl II 1989, 234).
  • BFH, 01.12.1988 - IV R 72/87

    1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Für diesen Fall kommt die Annahme einer Liebhaberei nicht in Betracht; sie wäre nur ab dem Zeitpunkt möglich gewesen, ab dem freiwillig zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen worden wäre (vgl. Urteile des BFH vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BStBl II 1986, 808, vom 1. Dezember 1988 IV R 72/87, BStBl II 1989, 234).
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 57/96

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes als Veräußerung - Weiterführung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 34/00
    Auch wenn nach einer Betriebsverkleinerung - wie hier zunächst nach der (Teil-) Übertragung auf den Ehemann der Klägerin und sodann durch die Veräußerung des Weinbergs - eine ertragbringende Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, bedeutet dies allein noch keine Betriebsaufgabe (vgl. Urteile des BFH vom 12. November 1992 IV R 41/91, BStBl II 1993, 431, vom 24. November 1994 IV R 53/94, BFH/NV 1995, 592, vom 13. Februar 1997 IV R 57/96, BFH/NV 1997, 649, vom 18. März 1999 IV R 65/98, BStBl II 1999, 398).
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